Sie haben sich in zahnmedizinische oder kieferorthopädische Behandlung begeben, aber die Therapie ging schief?
Der gewünschte Erfolg der Zahnbehandlung blieb aus? Sie haben Schmerzen, einen Zahn verloren oder sind optisch mit dem Ergebnis der Behandlung nicht zufrieden?
Sie leiden unter den Folgen einer verpfuschten zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung?
Vielleicht leiden Sie auch an erheblichen Folgen und können nicht mehr kauen oder beißen?
Oder Sie hatten erhebliche Kosten, um den Pfusch vom Zahnarzt wieder ausbessern zu lassen?
Nun ist guter Rat gefragt, denn genau wie bei allen anderen ärztlichen Behandlungsfehlern stehen Ihnen nach einer schlechten zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Leistung womöglich Ersatzansprüche in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu.
Dabei können Fehler, wie beim klassischen Behandlungsfehler im ärztlichen oder therapeutischen Bereich, auch hier in allen Stadien der medizinischen Behandlung auftreten, sei es bei der Aufklärung, der Diagnose oder der eigentlichen Behandlung.
Das zum ärztlichen Behandlungsfehler und zu den möglichen Ersatzansprüchen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld Gesagte gilt dem Grunde nach auch für zahnmedizinische oder kieferorthopädische Behandlungen. Deshalb informieren Sie sich gern ausführlich auf den hierzu zur Verfügung gestellten Seiten!
Übrigens, auch zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungsfehler können oft noch Jahre später Ersatzansprüche begründen: Stichwort Verjährung.
Sie wollen es genauer wissen? Lassen Sie sich von mir anwaltlich beraten und erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen!
Ich erlebe es immer wieder, dass Patienten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen ihren Zahnarzt oder Kieferorthopäden oft zögerlich sind.
So wollen viele Patienten nichts schlechtes für ihren Zahnarzt oder scheuen einfach davor zurück, sich mit ihrem Arzt oder Zahnarzt zu streiten.
Oder sie meinen, dass es eh zwecklos ist, gegen einen Zahnarzt oder einen Kieferorthopäden vorzugehen, Kollegen würden doch eh immer zusammenhalten und der Nachweis eines Behandlungsfehlers könne kaum gelingen.
In der Praxis habe ich allerdings andere Erfahrungen gemacht.
Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde ist gegen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern versichert. Das bedeutet, dass er nach einem ersten Anspruchsschreiben die Angelegenheit in aller Regel an seine Berufshaftpflichtversicherung übergibt, die dann die Streitigkeit für ihn übernimmt.
Sie stehen Ihrem Zahnarzt damit nicht mehr unmittelbar gegenüber, zumindest so lange nicht, wie die außergerichtliche Streitbeilegung andauert. Erst dann, wenn ein Klageverfahren erforderlich werden sollte, ist im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens wieder direkt Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde präsent.
Und durch die Möglichkeit, bei gesetzlich Krankenversicherten ein Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) einzuholen, gelingt es doch häufig, einen Behandlungsfehler nachzuweisen.
Möglich ist auch, ein sog. Schlichtungsverfahren vor den Zahnärztekammern zu führen. Privatversicherte erhalten hier auch die Möglichkeit, zu relativ überschaubaren Kosten, einen Sachverständigen aus einer bereitgestellten Liste zu beauftragen.
Das Schlichtungsverfahren soll, wie der Name erkennen lässt, zwischen Zahnarzt und Patient schlichten. Das Verfahren setzt allerdings die Einwilligung beider Seiten voraus. Das Verfahren hemmt zudem die Verjährung. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht danach immer noch die Option, den Anspruch im Klageverfahren geltend zu machen.
Also geben Sie nicht auf und holen Sie sich anwaltlichen Rat.
Mit meiner Erfahrung habe ich schon vielen Patienten zu Ihrem Recht verholfen, auch wenn sie anfangs vielleicht unsicher waren.
Mein Ratgeber "Behandlungsfehler? Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen" richtet sich an alle Patienten, die einen Kunstfehler erlitten haben oder Opfer von Ärztepfusch wurden.
Das Buch erläutert, wann die Gerichte von einem Behandlungsfehler ausgehen, welche verschiedenen Arten von Behandlungsfehlern es gibt und welche Ansprüche Betroffenen zustehen.
Ich gebe Hilfestellung bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und zeige häufige Fehler oder Probleme auf.
Dabei gebe ich einen Einblick in meine berufliche Praxis und einen Überblick über die Rechtsprechung der Gerichte zur Höhe von Schmerzensgeldbeträgen.
"Frau Lehmann ist eine überaus kompetente und zuverlässige Anwältin die mich bei Vertragsangelegenheiten sehr gut vertreten und beraten hat. Fragen wurden schnell geklärt bzw wurden schnellst möglichst beantwortet. Ich war sehr zufrieden und würde mich jederzeit wieder von ihr vertreten lassen."
Ani He
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"Wir benötigten nach einem Wohnungsbrand die Unterstützung eines Anwaltes, da es sich mit der Versicherung schwierig gestaltete. Wir waren sehr zufrieden und konnten uns jederzeit auf unsere Anwältin verlassen."
Nicole H.
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