Gerade bei Gesundheitsstörungen, die oft sehr privater Natur sind, ist es wichtig, dass Sie Vertrauen zu Ihrem Rechtsanwalt haben.
Deshalb steht eine vertrauliche und verständnisvolle Zusammenarbeit für mich an oberster Stelle. Vertrauen allein genügt aber nicht, um im speziellen Feld der Arzthaftung gute Erfolge für die Mandanten erzielen zu können. Genauso wichtig ist neben der Kenntnis von Gesetzen und Rechtsprechung die Erfahrung.
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Das wohl emotionalste Mandat. Sowohl der Rettungsdienst als auch die Rettungsstelle des Krankenhauses haben den Herzinfarkt einer 47-jährigen Ehefrau und Mutter nicht erkannt, in dessen Folge es leider binnen weniger Tage zum Tode kam. Der Berufshaftpflichtversicherer lehnte eine Zahlung ab, es habe kein Myokardinfarkt vorgelegen, jedenfalls aber sei die Todesfolge unvermeidbar und schicksalshaft gewesen. Im Klageverfahren teilte der Gutachter meine Ansicht. Der Sachverständige stellte einen groben Behandlungsfehler eindeutig fest. Es wurde auf Wunsch der Mandanten ein lukrativer Vergleich geschlossen.
Die Mandantin begab sich in regelmäßigen Abständen zur Krebsvorsorge, unter anderem zur Mammographie. Der Befund aus dem Jahr 2016 ergab keinen Hinweis auf eine Krebserkrankung. Tatsächlich stellte sich im Jahr 2019 heraus, dass bereits auf diesen Aufnahmen eine Krebserkrankung zu erkennen war. Durch den verzögerten Beginn der Heilbehandlung waren nunmehr eine Amputation und eine Chemotherapie erforderlich. Vergleichsverhandlungen dauern an.
Deutschland ist Weltmeister im Bereich der operativen Eingriffe. Hier liegt ein großer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit, denn immer wieder stellen Patienten fest, dass es Ihnen nach einer Operation nicht besser, gar schlechter geht. Zumeist dreht sich die Frage neben dem Vorliegen eines Behandlungsfehlers, also hat der Arzt Aufklärung und OP korrekt durchgeführt, darum, ob der Eingriff überhaupt medizinisch indiziert, also angezeigt war. So stellt sich oft die Frage, ob zunächst alle alternativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden. Meine Erfahrung zeigt, gerade Bandscheibenoperationen scheinen risikobehaftet zu sein. Viel zu oft wird hier viel zu schnell zur Operation geraten, mit der Folge, dass Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche häufig durchgreifen.
Klingt wie ein schlechter Scherz? Leider nein. Trotz Vorschriften und Leitfäden wurde bei meinem Mandanten nach der OP ein Schlauch im Bauchraum vergessen. Erst Jahre später wurde das Versäumnis erkannt. Eine Einigung bleibt derzeit - auch im Hinblick auf eine mögliche Verjährung - noch abzuwarten.
Mehrfach Gegenstand meiner Tätigkeit waren bislang Pflegemängel, in deren Folge es zu einem Dekubitus (Druckgeschwür) kam. Offene Wunden, amputierte Zehen, transplantierte Haut, die ganze Bandbreite möglicher Komplikationen waren vertreten. Sowohl ambulante Pflegedienste als auch Kliniken und Reha-Einrichtungen waren die Anspruchsgegner; mit zumeist durchaus sehenswerten Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen.
Auch bekannt als Krankenhausinfektionen bilden die MRSA-Infektionen infolge ambulanter oder stationärer Krankenhausaufenthalte ein zunehmend großes Tätigkeitsfeld. Aufgrund eingeschränkter Therapiemöglichkeiten entwickelten sich dabei entweder erhebliche lokale oder schwere ganzheitliche Infektionen, wie eine Sepsis. In der Fallbearbeitung kommt insbesondere der Beweisführung erhebliche Bedeutung zu. Die größte Erfolgsaussicht besteht, wenn der Nachweis von Hygienemängeln erbracht werden kann.
Ob erforderliche Zahnbehandlung oder kosmetische Korrekturen. Viele zahnmedizinischen Behandlungen verursachen im Nachgang Streit. Dabei sind die Streitpunkte, die auf meinem Tisch landen, so verschieden wie das Angebot an Behandlungen selbst.
Nach einem gynäkologischen Eingriff kam es im Flieger zu einem Blutsturz. Fraglich ist, ob der Eingriff fehlerhaft erfolgte oder zumindest ein Hinweis hätte erfolgen müssen, dass von der nahenden Flugreise, von der die Ärzte Kenntnis hatten, abzuraten gewesen wäre.
Schon häufig waren Meniskus-Operationen Teil meiner beruflichen Tätigkeit. Gerade dann, wenn Teil- oder Vollprothesen zum Einsatz kommen, kommt es zu mitunter erheblichen Komplikationen. Vielen Mandanten geht es nach einer Operation schlechter als zuvor. Waren vorher Schmerzen und Einschränkungen vorhanden, kommt es nach einem operativen Eingriff, der nicht lege artis erfolgte, oft zu weitreichenden Beschwerden. Laufen, bücken, das Verrichten alltäglicher Dinge wird nicht selten unmöglich. Schnell stellt sich dann die Frage, ob ein Behandlungsfehler oder ein schicksalshafter Verlauf vorliegt.
Dramatisch waren für meinen Mandanten auch die Folgen einer missglückten Schmerztherapie. Der Mandant litt an erheblichen Schmerzen im Bewegungsapparat und unterzog sich daraufhin einer CT-gesteuerten periradikuläre Therapie (PRT), bei der nach einer Desinfektion der Einstichstelle im Rücken über bzw. neben der Wirbelsäule ein Lokalanästhetikum und ein Cortisonpräparat über eine dünne Nadel injiziert wird. Aufgrund von Hygienemängeln entwickelte sich zunächst eine lokale Entzündung, im weiteren Verlauf kam es zu einer lebensbedrohlichen Blutvergiftung (Sepsis). Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche konnten erfolgreich durchgesetzt werden.
Anfällig für Komplikationen scheinen nach meinem beruflichen Alltag auch Darm-OPs, die operative Versorgung von Leistenbrüchen und Nabelbrüchen zu sein. So führen Verwachsungen im Nachgang zum operativen Eingriff auch Jahre später nicht selten zu erheblichen Beschwerden, oft sind Revisionsoperationen erforderlich, die im weiteren Verlauf zu neuen Verwachsungen mit erneuten unerwünschten Symptomen führen. Fraglich ist hier häufig, ob der Patient im Vorfeld zu seiner Operation richtig aufgeklärt wurde, insbesondere, ob ihm alternative Behandlungsmethoden aufgezeigt wurden und er über mögliche Spätfolgen wie Verwachsungen korrekt unterrichtet wurde.
Nachdem meine Mandantin seit Jahren unter einem Reflux litt, entschied sie sich nach ärztlichem Rat schlussendlich zu einem operativen Eingriff. Nach dem Eingriff litt die Mandantin sodann an erheblichen Schmerzen und Schluckbeschwerden, eine feste Nahrungsaufnahme war nun gar nicht mehr möglich, selbst trinken verursachte Schmerzen. Im Streit steht, ob die Operation überhaupt medizinisch indiziert war, ob die Aufklärung nach den erforderlichen Standards erfolgte und schließlich, ob der operative Eingriff lege artis erfolgte.
Mein Ratgeber "Behandlungsfehler? Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen" richtet sich an alle Patienten, die einen Kunstfehler erlitten haben oder Opfer von Ärztepfusch wurden.
Das Buch erläutert, wann die Gerichte von einem Behandlungsfehler ausgehen, welche verschiedenen Arten von Behandlungsfehlern es gibt und welche Ansprüche Betroffenen zustehen.
Ich gebe Hilfestellung bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und zeige häufige Fehler oder Probleme auf.
Dabei gebe ich einen Einblick in meine berufliche Praxis und einen Überblick über die Rechtsprechung der Gerichte zur Höhe von Schmerzensgeldbeträgen.
"Ich kann die Frau Lehmann und ihre Kanzlei nur empfehlen. Frau Lehmann hat mir bereits mehrere Male in verschiedenen Angelegenheiten geholfen und beraten. Dabei überzeugt die Kanzlei steht’s mit Kompetenz, Fachwissen und Verständnis. Besonders gut hat mir gefallen das ich schnell Hilfe bekommen habe besonders bei zeitkritischeren Angelegenheiten."
Nancy Müller
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"Frau Lehmann hat uns bisher in bereits 4 Fällen erfolgreich vertreten. Diese Anwältin kämpft für das Gute und geht auch gegen korrupte Kollegen vor. Durch Frau Lehmann haben wir gemerkt, dass der Rechtsstaat noch funktioniert. Ich danke Ihr für das bisher Geleistete. Danke."
Daniel Wothe
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