Das Schmerzensgeld nach § 253 BGB soll einen finanziellen Ausgleich für erlittene, immaterielle Schäden schaffen. Seine Bezifferung ist nicht pauschal möglich und von vielen Faktoren abhängig. Bei der Bewertung eines finanziellen Ausgleichs spielen unter anderem folgende Aspekt eine Rolle:
- Art, Dauer und Schwere erlittener Schmerzen
- Art und Dauer der Genesung (Dauerschaden?)
- erforderliche Einnahme von Medikamenten, gerade wenn sie nebenwirkungsreich sind
- Erforderlichkeit von weiteren Operationen, weiteren (langwierigen) Krankenhausaufenthalten
- Strahlungsintensive Befunderhebung
- Grad der Beeinträchtigung im Alltag / im Beruf / in der Freizeit
- Verlust von Lebensfreude
- Verlust sexueller Freuden, Unfruchtbarkeit
- Verlust von Hobbies
- Psychische Leiden, Depression
- Alter der Patienten
Ein festgelegten Betrag gibt es hier nicht. Meine Aufgabe als Rechtsanwältin ist es, in veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen und sog. Schmerzensgeldtabellen nach ähnlichen Sachverhalten zu suchen und argumentativ die dort ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträge anzusetzen.
Urteile rund um das Thema Schmerzensgeld, sei es infolge von Behandlungsfehlern, Verkehrsunfällen oder Straftaten, gibt es in unerschöpflicher Anzahl.
je nachdem ganz konkret vorliegenden Sachverhalt ist dann zu schauen, ob sich gerichtliche Entscheidungen finden lassen, die hierzu Schmerzensgeldbeträge ausweisen.
Aber Achtung, nicht jede Erkrankung, nicht jede Diagnose ist identisch. Es ist immer eine Bewertung bezogen auf den Einzelfall vorzunehmen.
Finden sich Urteile, die einen ähnlichen Sachverhalt zum Gegenstand haben, ist also immer danach zu schauen, ob die bei Ihnen vorliegenden gesundheitlichen Beschwerden nicht schwerwiegender sind, also Ihnen ein höherer Ersatz zustehen kann.
Wichtig ist auch, auf das Alter der Entscheidungen zu schauen. Liegt ein älteres Urteil vor, ist aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate immer ein finanzieller Ausgleich hinzuzurechnen.
Es gibt eine Reihe von Urteilssammlungen, die sich fast ausschließlich auf Schmerzensgeldansprüche infolge von Unfällen beziehen. Gleichwohl können diese Sammlungen durchaus auch im Arzthaftungsrecht zu Rate gezogen werden. Dei Gerichte greifen hier üblicherweise auf die Celler Schmerzensgeldtabelle oder die vom ADAC erstellte Schmerzensgeldtabelle zurück.
Auch wenn es wie erläutert nicht pauschal möglich ist, Angaben zur Höhe von Schmerzensgeldbeträgen zu machen, soll Ihnen die nachfolgende Übersicht dennoch einen kleinen ersten Eindruck vermitteln.
Sie wollen es genauer wissen oder wünschen eine anwaltliche Vertretung?
Eine kleine Auswahl der Rechtsprechung zur Höhe des Schmerzensgeldes habe ich nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Netzhautablösung aufgrund einer Laserbehandlung, dauerhafte Beeinträchtigung der Sehkraft, 29-jähriger Kläger = 15.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2014, 26 U 28/13)
Unterlassene Sehnervuntersuchung bei einem 11-jährigen Kind mit Diabetes mellitus; Verlust der Sehfähigkeit auf unter 30 %, Risiko der Erblindung = 80.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Hamm, Urteil vom 10.05.2016, 26 U 107/15)
Operative Versorgung einer distalen Radiusfraktur nach Fahrradsturz, fehlerhafte Schraubenpositionierung; Arthrose mit schmerzhaften Bewegungseinschränkungen, mehrere Operationen, Dauerschaden, 56-jährige Klägerin = 30.000,00 € Schmerzensgeld (LG Köln, Urteil vom 30.09.2016, 25 O 24/15)
Nervendurchtrennung zur Schmerzlinderung, mehrere Operationen, schlussendlich Unterarmamputation = 40.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2004, 1 U 45/02 -10)
Verlust rechter Unterarm infolge mangelhafter Nachsorge einer Gipsschienenbehandlung, 49-jähriger Kläger = 50.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017, 26 U 59/16)
Sepsis nach Operation, Patient wurde nicht über ein erhöhtes Infektionsrisiko wegen langjähriger Cortisonbehandlung aufgeklärt, Folge Wundinfektion an rechter Großzehe, Dauerschaden = 25.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Oldenburg, Urteil vom 15.11.2006, 5 U 68/05)
Die Operation eines Bandscheibenvorfalls kann dringend indiziert sein, wenn bei einer konservativen Behandlung massive und irreversible Schäden drohen, Behandlungsfehler bei OP, in deren Folge weitreichende Lähmungserscheinungen der unteren Extremitäten mit Blase und Mastdarm eintraten, Sexualstörungen, depressive Verstimmungen, 56-jähriger Kläger = 180.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2009, 5 U 55/09)
Verletzung der Speiseröhre bei Bandscheiben-OP, einfacher Behandlungsfehler, Revisionsoperation, 5 Monate Ernährung über Magensonde, jahrzehntelange Schluckbeschwerden, 55-jähriger Kläger = 20.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2015, 26 U 182/13)
Hüftgelenksnekrose, Implantation einer Hüftprothese, unzureichende Aufklärung, keine Behandlungsfehler, Komplikationen nach rechtswidriger OP haben zu weiteren Operationen geführt, Schmerzen, lange Narbe, Beinlängendifferenz, auf Rollstuhl angewiesen = 80.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Köln, Urteil vom 10.01.2018, 5 U 104/15)
Das Zurücklassen eines Fremdkörpers (OP-Nadel) im Operationsgebiet ist dem voll beherrschbaren Risiko der Klinik zuzuordnen, Ärzte müssen alle möglichen Sicherungsvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet treffen, Strahlenbelastung durch ständige Kontrolle des im Körper verbliebenen Materials, tägliche Einschränkungen, psychisch belastende Ungewissheit zum weiteren Verlauf, Aufgabe weiterer Kinderwunsch = 10.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018, 1 U 145/17)
Unterlassene Beratung eines Frauenarztes zur Durchführung einer Mammografie, grober Behandlungsfehler, wenn es der Patientin auf die Minimierung jedweden Brustkrebsrisikos ankam und zudem ein Medikament (Liviella) vorordnet wurde, welches das Brustkrebsrisiko erhöht, spätere Entdeckung eines Tumors, erst dadurch Chemotherapie erforderlich, schlechtere Prognose, = 20.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Hamm, Urteil vom 12.08.2013, 3 U 57/13)
Verspätete Diagnose bei Appendizitis (Blinddarmentzündung); Folge Blinddarmdurchbruch mit Komplikationen = 3.100,00 € Schmerzensgeld (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2003, I-8 U 105/02)
Zu spät erkannter und zu spät behandelter Darmverschluss, dadurch Perforation und Teilentfernung des Darms, Kurzdarmsyndrom und Osteoporose, tägliche Beeinträchtigung der Lebensführung, eingeschränkte Nahrungsverwertung, Erfordernis künstlicher Zufuhr von Nahrungsbestandteilen, Risiko von Verwachsungen erhöht, Depression, = 90.000,00 € Schmerzensgeld (OLG Hamm, Urteil vom 21.11.2014 – 26 U 80/13)
Geburtseinleitung mithilfe von Prostaglandin , es kam plötzlich zu einer „Uterusruptur“ mit der Folge, dass das Kind seitdem unter gravierenden Koordinationsstörungen, Epilepsie, psychische und kognitive Beeinträchtigung, sprechen und laufen nicht möglich, Inkontinenz und eine ausgeprägte Intelligenzminderung, Sehstörung sowie Minderung der Hörfähigkeit;
lebenslange intensiven Pflege und Betreuung erforderlich, wird den Stand eines Kleinkindes nicht überwinden können. = Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 € (BGH, Urteil vom 22.03.22, Az. VI ZR 16/21)
"Frau Lehmann hat uns zur vollsten Zufriedenheit in einem Schadensersatz - und zusammenhängenden Schmerzensgeld-Fall vertreten. Auch wenn man nicht darauf plant, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, würden wir es bei Bedarf wieder mit der RA'in Frau Lehmann tun."
Caseler Eck
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"Wir benötigten nach einem Wohnungsbrand die Unterstützung eines Anwaltes, da es sich mit der Versicherung schwierig gestaltete. Wir waren sehr zufrieden und konnten uns jederzeit auf unsere Anwältin verlassen."
Nicole H.
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