Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind mit maximal 190,00 € netto überschaubar. Erfolgt im weiteren Verlauf eine Mandatierung, wird dieser Betrag selbstverständlich voll angerechnet.
In unserem Beratungsgespräch schildern Sie mir, was Ihnen passiert ist und weshalb Sie einen Behandlungsfehler vermuten. Ich erläutere Ihnen, wie ich die Rechtslage nach Ihren Schilderungen einschätze und welche Erfolgsaussichten eine anwaltliche Tätigkeit meines Erachtens hat. Dabei gebe ich auch eine erste Einschätzung zur Höhe möglicher Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche ab.
Im Gespräch haben Sie ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, damit Sie nach unserem Gespräch eine gute Grundlage haben, selbst zu entscheiden, ob Sie Ihren Anspruch juristisch weiterverfolgen wollen. Entscheiden Sie sich im Anschluss für eine anwaltliche Tätigkeit, schildere ich Ihnen ausführlich mein weiteres Vorgehen. Während meiner Tätigkeit halte ich Sie zu jedem Zeitpunkt über den Stand der Angelegenheit auf dem Laufenden.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Ich hole eine Deckungszusage für Sie ein. Dann haben Sie die Gewissheit, dass für Sie keine Kosten anfallen.
Sie kommen nicht aus Potsdam oder Berlin? Sie wollen wegen Corona die Kanzlei nicht persönlich aufsuchen? Kein Problem!
Wir können Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern oder uns zu einem Videocall verabreden.
Sie wollen die Möglichkeit einer Erstberatung nutzen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
Über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden Sie vor Beginn der Tätigkeit umfangreich aufgeklärt.
Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung wird vor der anwaltlichen Tätigkeit eine sogenannte Deckungszusage eingeholt. Damit haben Sie die Sicherheit, dass sämtliche Kosten der Streitigkeit, also etwa auch Sachverständige in einem erforderlichen Gerichtsverfahren, von der Versicherung getragen werden.
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, gilt im Grundsatz folgendes:
Im außergerichtlichen - auch vorgerichtlichen - Verfahren fällt eine Geschäftsgebühr an, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Dieser ergibt sich nach den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten. Im Arzthaftungsrecht nach den in Rede stehenden Ersatzansprüchen des Patienten, weshalb pauschal keine Angaben gemacht werden können. Im Rahmen der Erstberatung wird hierüber jedoch konkret aufgeklärt, auch hinsichtlich der anzusetzenden Gebührenhöhe. So haben Sie vor der Erteilung eines Mandats den Überblick über anfallende Kosten. Neben der Geschäftsgebühr ist noch das Anfallen weiterer Gebühren möglich, wie z.B. eine außergerichtliche Einigungsgebühr. Der Anfall dieser Gebühren ist indes vom Werdegang der Streitigkeit abhängig, hier erfolgt vorab eine jeweilige anwaltliche Aufklärung.
Lässt sich der Rechtsstreit nicht ohne Einschaltung des Gerichts klären, fallen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung weitere Kosten an, wobei die Geschäftsgebühr auf die sodann fällige Verfahrensgebühr anteilig angerechnet wird. Daneben sind dann eine Terminsgebühr und u.U. eine Vergleichsgebühr einschlägig. Auch diese Gebühren richten sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers, dem sogenannten Streitwert.
Wichtig: Im Falle des Obsiegens trägt der Gegner diese Kosten, bei teilweisem Obsiegen oder bei einem gerichtlichen Vergleich wird eine Quote gebildet oder eine Kostenaufhebung vereinbart.
"Frau Lehmann vertrat/vertritt mich seit einem schweren Unfall in nun mittlerweile drei Fällen gerichtlich sowie außergerichtlich. Vor jedem Fall wurde ich sowohl ausführlich über den Verfahrensverlauf sowie potentiellen Erfolg/Misserfolg aufgeklärt und beraten als auch im Anschluss kompetent vertreten. An Frau Lehmann schätze ich ihre freundliche, ehrliche und vor allem höchst engagierte Art. Sie kann sich sehr gut in die Probleme und Bedürfnisse ihrer Mandant*n einfinden und scheut keinerlei Mühe für deren Recht zu kämpfen. Alles in allem eine Topanwältin, deren Kanzlei ich jederzeit gerne weiter empfehlen werde."
D L
Google Rezension
"Frau Lehmann hat bei einer Versicherungsangelegenheit mit einer Unfallversicherung sehr gute Arbeit für uns geleistet. Fachliche Kompetenz, eine angenehme Zusammenarbeit und schnelle Reaktionen bei Fragen. Wir können Sie sehr empfehlen und arbeiten jederzeit wieder gerne mit ihr zusammen."
Stefan L
Google Rezension
© Urheberrecht Rechtsanwältin Chantal N. Lehmann. Alle Rechte vorbehalten.