An dieser Stelle möchte ich Ihnen die Vorgehensweise meiner anwaltlichen Tätigkeit aufzeigen.
Auch wenn jedes Mandat seine ganz eigenen Besonderheiten aufweist, hat sich in meiner beruflichen Praxis gleichwohl der dargestellte Ablauf bewährt.
In einem Erstgespräch (persönlich oder via Telefon) schildern Sie mir ausführlich, was Ihnen passiert ist, worin Sie einen Behandlungsfehler vermuten und wie es Ihnen danach und heute gesundheitlich geht.
Wenn Ihnen Arztberichte vorliegen, empfiehlt es sich, diese zum Gespräch mitzubringen oder mir bei einer telefonischen Beratung im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen des Gespräches gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung zur Rechtslage. Wenn hier schon möglich, gebe ich Ihnen einen ersten Überblick über die Höhe möglicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Im Gespräch haben Sie ausreichend Gelegenheit, von Ihrem Erlebten zu berichten und mir Fragen zu stellen.
Ich kläre Sie umfassend über die Kosten bei einer weiteren anwaltlichen Beauftragung auf.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann hole ich gern eine Deckungszusage für Sie ein, damit Sie Gewissheit haben, keine Kosten tragen zu müssen.
Wünschen Sie nach dem Gespräch, dass ich für Sie anwaltlich tätig werde, beginnt meine Tätigkeit mit dem Einholen aller Patientenakten.
Dazu benötige ich lediglich Ihrerseits ausgestellte Schweigepflichtentbindungserklärungen, die ich Ihnen natürlich zur Verfügung stelle.
Nach Erhalt der Krankenakten hole ich bei gesetzlich Krankenversicherten üblicherweise ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) über Ihre gesetzliche Krankenkasse ein.
Bei Privatversicherten erörtern wir gemeinsam, ob die Einholung eines Privatgutachtens erforderlich und sinnvoll ist oder ob die weitere Bearbeitung auch ohne eine gutachterliche Stellungnahme erfolgen kann. Da dieses Privatgutachten mit Kosten verbunden ist, die auch eine Rechtsschutzversicherung nicht trägt, muss hier genau abgewogen werden.
Möglich ist in diesem Zusammenhang auch, ein Schlichtungsverfahren bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern zu führen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von dort ein medizinischen Gutachten eingeholt.
Dabei besprechen wir vorab Chancen und Risiken eines solchen Schlichtungsverfahrens. Aufgrund der Nähe zu den Ärztekammern sollte die Durchführungen eines solchen Verfahrens vorab gründlich überdacht werden.
Liegt ein Sachverständigengutachten vor, erläutere ich Ihnen, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus den Feststellungen des Sachverständigen ergeben.
Sie wollen es genauer wissen?
Weist das Gutachten einen Behandlungsfehler aus, bildet das Gutachten die Grundlage dafür, den Anspruch zu beziffern und sodann ein erstes Anspruchsschreiben an den Arzt, die Klinik, den Therapeuten usw. zu schicken.
Verneint das Gutachten einen Behandlungsfehler oder sind mir die Feststellungen des Sachverständigen nicht eindeutig genug, gebe ich dem Gutachter zunächst weitere Ergänzungsfragen auf.
Nachdem Ihr Arzt, die Praxis oder die Klinik mein erstes anwaltliches Schreiben erhalten hat, wird mir üblicherweise die Berufshaftpflichtversicherung des Behandlers mitgeteilt.
Nun beginnt die Korrespondenz mit dem Versicherer des Arztes oder des Krankenhauses.
Nachdem Sie erneut entsprechende Schweigepflichtentbindungserklärungen erteilt haben, kommt es zum schriftlichen Austausch mit der Versicherung.
Möglich ist nun, dass der Versicherer eine Eintrittspflicht grundsätzlich ablehnt, einen Teil oder den gesamten Anspruch anerkennt. Je nachdem gestaltet sich dann das weitere Vorgehen.
Zahlt der Versicherer nicht und kommt auch kein Vergleich zustande, bleibt danach nur noch die gerichtliche Geltendmachung.
Sie wollen, dass ich für Sie tätig werde?
Der Zivilprozess beginnt mit der Einreichung der Klageschrift.
Das Gericht wird dann im Rahmen des gerichtlichen Prozesses einen gerichtlich bestellten Sachverständigen beauftragen.
In einem oder mehreren Gerichtsterminen wird der Sach- und Streitstand erörtert, die Parteien erwidern immer wieder per Schriftsatz ans Gericht.
Das Verfahren endet entweder mit einem Anerkenntnis, einem Vergleich oder einem Urteil.
Gegen das Urteil besteht die Möglichkeit Berufung beim nächst höheren Gericht einzulegen.
Sie haben Fragen oder wünschen meine anwaltliche Tätigkeit? Melden Sie sich für eine Erstberatung und ich zeige Ihnen Chancen und Risiken in Ihrem ganz speziellen Fall auf.
Ich erlebe es immer wieder, dass mir Mandanten berichten, trotz mehrfacher Aufforderung die Patientenakte des Arztes, des Therapeuten oder der Klinik nicht erhalten zu haben.
Lassen Sie sich nicht beirren. Sie haben einen Anspruch auf Einsicht in Ihre Krankenakte!
In § 630g BGB heißt es auszugsweise:
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie sehen, dass Gesetz ist hier eindeutig. Lediglich dann, wenn ernstliche Nachteile für den Patienten zu befürchten sind, kann die Einsichtnahme verweigert werden. Dies spielt üblicherweise zumeist aber nur im Rahmen von psychologischen oder psychiatrischen Behandlungen eine Rolle.
Wenn ich von Ihnen mandatiert bin, übernehme ich selbstverständlich auch die Beschaffung der Patientenakten für Sie.
Sie haben Fragen? Oder wünschen meine anwaltliche Tätigkeit?
"Frau Lehmann hat uns zur vollsten Zufriedenheit in einem Schadensersatz - und zusammenhängenden Schmerzensgeld-Fall vertreten. Auch wenn man nicht darauf plant, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, würden wir es bei Bedarf wieder mit der RA'in Frau Lehmann tun."
Caseler Eck
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"2013 das erste Mal Kontakt gehabt, war ein langwidriger Verlauf des Rechtstreits. Frau RAin Lehmann hatte alles im Griff. Seitdem war ich auch mit kleineren Fällen bei Ihr in guten Händen. Kann ich nur empfehlen, macht ein super Job und es geht bei Ihr nicht nur ums Geld."
MT Zimmermann
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