Chantal N. Lehmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Kanzlei Villa Persius
Sie haben sich in medizinische oder therapeutische Behandlung begeben, aber die ärztliche Maßnahme hatte nicht den gewünschten Erfolg? Ihnen geht es nach der ärztlichen Behandlung schlechter als zuvor?
Sie haben lange gebraucht, um sich von der Falschbehandlung zu erholen oder leiden nach wie vor unter den Auswirkungen der Behandlung? Ihnen stehen womöglich weitere Therapien oder Operationen bevor, um den Ärztepfusch zu korrigieren? Ärzte haben Ihnen vielleicht sogar gesagt, dass ein Dauerschaden verbleiben wird?
Vermutlich kommt bei Ihnen nun die Frage auf, ob Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind. Daran dürfte sich die Frage anschließen, ob Ihnen Ersatzansprüche für das Erlittene zustehen, ob der Arzt, die Praxis, die Klinik oder der Therapeut finanziell für die Folgen der fehlerhaften Heilbehandlung einzustehen haben.
Ich, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, möchte Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick zur Rechtslage geben, Ihnen die wesentlichen Erwägungen näher bringen und Ihnen Mut machen, Ihre Ansprüche gegen Ihren Arzt, die Klinik oder den Therapeuten prüfen zu lassen und durchzusetzen.
Denn meine langjährige Erfahrung zeigt, dass Patienten oft zögerlich sind, sich gegen Ihren Arzt zu stellen, aber auch, dass die Sorgen unbegründet und gute Erfolge zu erzielen sind.
Wichtig zu wissen ist: Wer Ansprüche gegen seinen Mediziner, sein Krankenhaus, einen Therapeuten oder einen Pflegedienst stellt, braucht nicht zu fürchten, sich mit den Behandlern anzulegen. Ärzte, Heilpraktiker, Kliniken, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Pflegedienste usw. sind gegen verursachte Schäden versichert. Schon nach dem ersten Anspruchsschreiben wird die künftige Korrespondenz zumeist nur noch mit dem Berufshaftpflichtversicherer geführt; bestätigt sich ein Behandlungsfehler, zahlt die Versicherung.
Last but not least ein Einwand, den ich schon unzählige Male gehört habe: Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus. Ein Mythos, der sich in der Realität nicht bestätigt. Im Gegenteil. Sachverständige und Gutachter zeigen Behandlungsfehler zumeist deutlich auf und bilden damit die Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen.
Und deshalb, scheuen Sie nicht davor zurück, sich zunächst zu informieren, nutzen Sie dazu gern die folgenden Seiten oder rufen Sie mich an, für ein erstes informatives Gespräch, in denen ich gern ganz persönlich auf Ihren ganz speziellen Fall eingehe. Vertraulich, erfahren und verständnisvoll, denn ich weiß, gerade dann, wenn gesundheitliche Folgen zu Problemen führen, ist neben fachlicher Qualifikation Einfühlungsvermögen und Vertrauen nötig.
Chantal N. Lehmann
Ich bin seit dem Jahr 2011 als Rechtsanwältin tätig, seit 2021 führe ich zusätzlich den Titel Fachanwältin für Versicherungsrecht. Von Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit war ich neben dem Versicherungsrecht schwerpunktmäßig im Arzthaftungsrecht tätig. Dies nicht nur, weil beide Rechtsgebiete juristische Ähnlichkeiten in der Bearbeitung aufweisen und im Arzthaftungsrecht die Haupttätigkeit ebenfalls gegenüber den Versicherern erfolgt, vor allem habe ich mir diese Tätigkeitsfelder ausgesucht, weil es schon immer mein Bestreben war, Menschen aktiv zu helfen. Und das klappt nirgends besser als in meinen Schwerpunkten. So vertrete ich ausschließlich die Rechte von Patienten und Patientinnen, von Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen. In Potsdam, Berlin und bundesweit.
und ich gern möchte, dass alle, die einen Kunstfehler erlitten haben, die Chance haben, sich zu informieren. Um Fehler von Anfang an zu vermeiden, habe ich den Ratgeber "Behandlungsfehler? Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen" geschrieben. Darin erkläre ich, was ein Behandlungsfehler überhaupt ist, welche Arten von Fehlern es gibt und welche rechtlichen Folgerungen sich jeweils ergeben. Tipps aus meiner beruflichen Praxis sollen vor Fehlern bewahren, den Respekt nehmen und ein grundsätzliches Verständnis zur Thematik schaffen. Exklusiv auf amazon erhältlich.
"Frau Lehmann ist eine freundliche, zuverlässige Anwältin. Ich wurde kompetent vertreten. Für Fragen hatte sie stets ein offenes Ohr. Ich werde mich jederzeit von ihr wieder beraten und vertreten lassen."
Marita
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"2013 das erste Mal Kontakt gehabt, war ein langwidriger Verlauf des Rechtstreits. Frau RAin Lehmann hatte alles im Griff. Seitdem war ich auch mit kleineren Fällen bei Ihr in guten Händen. Kann ich nur empfehlen, macht ein super Job und es geht bei Ihr nicht nur ums Geld."
MT Zimmermann
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